Ziel der Anlagepolitik des BSK aValue Fonds ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel.
Für den Fonds können in Ergänzung und unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, einschließlich der Schwellenländer, ohne Beschränkung Aktien, geschlossene REITS, Renten, Genussscheine, Anteile von Investmentfonds (OGAW und OGA), sowie Zertifikate, welche Finanzindizes, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinhalten, sowie Zertifikate auf andere erlaubte Basiswerte (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - „geregelte Märkte“ - amtlich notiert oder gehandelt werden) sowie sonstige zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements erworben werden.
Total Expense Ratio (Verwaltungsgebühren & sonst. Kosten)
1,90%
Transaktionskosten
0,27%
Depotbankgebühr
0,10%
Managementgebühr
0,15%
Rücknahmegebühr
-
Ausgabeaufschlag
-
Performancedaten
Veränderung Vortag
-1,12
WE seit Jahresbeginn
6,79%
Information
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