Ziel der Anlagepolitik ist es, bei Beachtung des Risikogesichtspunktes einen möglichst hohen Vermögenszuwachs und möglichst hohe Erträge zu erwirtschaften. Mehr als 50 Prozent des Fondsvermögens werden in in- und ausländischen Aktien angelegt, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Auf die vorgenannte Bestandsgrenze werden Derivate nicht angerechnet. Bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten angelegt werden. Bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Bankguthaben angelegt werden. Die Geldmarktinstrumente und Bankguthaben dürfen auch auf Fremdwährung lauten. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 10 Prozent des Fondsvermögens erworben werden, wenn der Gesamtwert dieser Emittenten 40 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigt.
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